Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
16% Prämie: das sollten Sie sich nicht entgehen lassen!
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie in Köln und Umgebung verkaufen möchte? Dann können Sie jetzt mit Ihrer Empfehlung nicht nur helfen, sondern auch profitieren!
Sie erhalten 16% unserer erzielten Makler-Courtage vom tatsächlich notariell beurkundeten Kaufpreis (ohne MwSt.) als Ihre Tippgeber-Prämie.
Das Prinzip des Immobilien-Tippgebens hat eine lange Tradition. Doch bisher gab es keine zentrale Plattform, die diesen Prozess wirklich einfach macht. Gemeinsam mit unserem Partner ImmoTippgeber.com bieten wir Ihnen nun die Möglichkeit, auf unkomplizierte Weise Eigentümer an Kind Immobilien-Kontor zu empfehlen – und dafür belohnt zu werden!
Warum mit Kind Immobilien-Kontor?
✅ Exklusiver Premium-Partner für Köln: In Köln sind wir der einzige Premium-Partner von ImmoTippgeber.com. Damit garantieren wir höchste Expertise, eine persönliche Betreuung und eine schnelle, professionelle Abwicklung.
✅ Weitere Gebiete: Neben Köln sind wir auch in Leverkusen, Bonn sowie im gesamten Rhein-Erft-Kreis aktiv, darunter z.B. in Frechen, Pulheim, Hürth, Erftstadt, Brühl, Bergheim und Wesseling als Immobilienmakler unterwegs.
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Mit unserem Partner geht alles 100% digital und transparent.
So funktioniert es:
Tipp abgeben: Melden Sie einen potenziellen Immobilienverkäufer auf ImmoTippgeber.com an.
Wir übernehmen den Rest: Sie sind digital über jeden Schritt im gesamten Verkaufsprozess jederzeit über die App auf dem neuesten Stand. Sobald der Verkauf erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie Ihre Prämie.
Attraktive Vergütung: Sie erhalten 16 % der vereinnahmten Maklerprovision – ohne Risiko oder Verpflichtungen.
Die Plattform ImmoTippgeber.com ermöglicht es Ihnen, aus über 1.000 regionalen Maklern auszuwählen und direkt von Ihrem Wissen zu profitieren. Bewertungen helfen Ihnen dabei, den richtigen Makler zu finden, während Sie aktiv am Immobilienmarkt teilhaben.
👉 Jetzt Tipp abgeben & Prämie sichern!
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Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen.
Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
