Tippgeber werden: 16 % Provision für Ihren Immobilien-Tipp


Sie kennen jemanden in Köln, der seine Immobilie verkaufen möchte? Empfehlen Sie das Kind Immobilien-Kontor weiter – nach erfolgreichem Verkauf erhalten Sie 16 % unserer Netto-Provision als Tippgeberprovision.
Tipp abgeben und sofort profitieren!

So funktioniert das Tippgeberprogramm

Drei Schritte von Ihrer Empfehlung bis zur Tippgeberprovision – Sie geben den Hinweis, wir übernehmen den kompletten Immobilienverkauf.


01 Tipp geben
Nennen Sie uns Nachbarn, Freunde oder Familie, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen möchten – mit deren Einverständnis.


02 Wir übernehmen
Persönlich, diskret und vor Ort: Bewertung, Vermarktung und Verkauf bis zum Notartermin.


03 Prämie erhalten
Nach erfolgreichem Verkauf zahlen wir Ihnen 16 % unserer Netto-Provision aus.


Rechenbeispiel: Beträgt unsere Netto-Provision aus dem Verkauf 15.000 €, erhalten Sie als Tippgeber 2.400 €.
Jetzt Tippgeber werden und von unserem Erfolg profitieren.
Foto Halten Sie Ausschau nach dem nächsten Tipp.

Halten Sie Ausschau nach dem nächsten Tipp.

Wir nehmen Ihre Empfehlung in unsere vertrauensvollen Hände und sorgen dafür, dass Sie bald finanziell an unserem Erfolg teilhaben!

Warum Sie uns guten Gewissens empfehlen können

Ihr Tipp ist Vertrauenssache. Als Immobilienmakler in Köln begleiten wir Eigentümer vom ersten Gespräch bis zum Notartermin – so, wie Sie es sich für Ihre Nachbarn und Freunde wünschen.

Ausgezeichnet
CAPITAL Makler-Kompass 10/2026: 5 Sterne und 99 von 100 Punkten in der Prozessqualität.

Persönlich & diskret
Feste Ansprechpartner, Beratung bei Ihnen vor Ort und ein vertraulicher Umgang mit jedem Verkauf.

Kaufmännische Expertise
Diplom-Kaufmann, Bankkaufmann und Immobilienmakler (IHK) – fundierte Bewertung statt Bauchgefühl.

Starkes Netzwerk
Powered by Keller Williams, dem weltweit größten Maklernetzwerk – mit lokaler Stärke in Köln und Umgebung.

Teilnahmebedingungen für Tippgeber

Transparent und fair: Diese Bedingungen gelten für unser Tippgeberprogramm und die Tippgeberprovision.

  1. Wer kann mitmachen? Jede volljährige Privatperson. Der Tipp muss sich auf eine Wohnimmobilie in Köln oder Umgebung beziehen, deren Eigentümer verkaufen möchte.
  2. Zustimmung des Eigentümers: Sie dürfen uns Namen und Kontaktdaten nur weitergeben, wenn der Eigentümer vorher ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir ihn kontaktieren. Ohne Zustimmung nehmen wir keinen Kontakt auf und es entsteht kein Anspruch.
  3. Neuer Kontakt: Der Eigentümer darf uns zum Zeitpunkt Ihres Tipps noch nicht bekannt sein. Gehen mehrere Tipps zum selben Objekt ein, zählt der zeitlich erste.
  4. Höhe der Provision: 16 % der Netto-Provision (ohne Umsatzsteuer), die dem Kind Immobilien-Kontor aus dem Verkauf des empfohlenen Objekts tatsächlich zufließt.
  5. Fälligkeit: Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags und vollständigem Eingang unserer Provision. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen.
  6. Gültigkeit des Tipps: Ihr Tipp gilt für einen Verkauf, der innerhalb von 12 Monaten nach Eingang beauftragt wird.
  7. Tippgebervereinbarung: Vor der Auszahlung schließen wir mit Ihnen eine kurze Vereinbarung in Textform. Allein diese ist verbindlich.
  8. Ihre Rolle: Sie stellen nur den Kontakt her. Beratung, Verhandlungen und Vermittlung übernehmen ausschließlich wir.
  9. Steuern: Die Tippgeberprovision kann für Sie einkommensteuerpflichtig sein. Die Versteuerung liegt bei Ihnen.
  10. Datenschutz: Wir verarbeiten alle Angaben ausschließlich zur Abwicklung des Tipps gemäß unserer Datenschutzerklärung.

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.

Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.

Jetzt Tipp abgeben

Bitte senden sie uns entweder eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an unter:
  • 0177 33 66 410 oder
  • 0177 30 61 309.

WICHTIG: wir können Ihren Tipp nur entgegennehmen und bearbeiten, wenn uns eine ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers übermittelt wird, dass dieser seiner Weitergabe der Kontaktdaten an uns bereits zugestimmt hat und mit einer Kontaktaufnahme durch Kind Immobilien-Kontor einverstanden ist.
Tipp abgeben und sofort profitieren!

Häufige Fragen zur Tippgeber-Provision

Wie hoch ist die Tippgeberprovision?
Sie erhalten 16 % unserer Netto-Provision aus dem erfolgreichen Verkauf der empfohlenen Immobilie.

Wann wird die Provision ausgezahlt?
Nach dem notariellen Kaufvertrag und dem vollständigen Eingang unserer Provision – auf Grundlage einer kurzen Tippgebervereinbarung.

Muss der Eigentümer zustimmen?
Ja. Bitte geben Sie Kontaktdaten nur weiter, wenn der Eigentümer vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Das schützt ihn und Sie.

Brauche ich als Tippgeber eine Maklererlaubnis?
Nein. Sie stellen nur den Kontakt her. Die gesamte Beratung und Vermittlung übernehmen wir als Immobilienmakler.

Muss ich die Provision versteuern?
Die Tippgeberprovision kann einkommensteuerpflichtig sein. Bitte klären Sie Details mit Ihrem Steuerberater.